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Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch kurz AGB genannt, regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Firma. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Firma gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Firma.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung der Firma David Mann Garten- und Landschaftsgestaltung und sind Bestandteil aller Liefer- und Dienstleistungsverträge, sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote.

Durch Vertragsunterzeichnung werden die Geschäfts- und Leistungsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Sie ab gelten ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Abweichende und entgegenstehende allg. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden ausdrücklich durch uns abgelehnt, es sei denn, sie werden durch unsere schriftliche Bestätigung anerkannt und dadurch in den Vertrag einbezogen.

2. Angebote

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Leistung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Überlassene Unterlagen

An allen Unterlagen, die dem Kunden in Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen wurden, z.B. Kalkulationen, Zeichnungen u.s.w., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dazu bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Leistungsumfang

Es werden nur solche Leistungen und Lieferungen erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. Die Ausführung richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.

Die zu erbringenden Leistungen werden grundsätzlich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung abgerechnet. In besonderen Fällen kann eine Stundenlohnabrechnung vereinbart werden.

5. Leistungs- und Lieferfristen

Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung an uns durch etwaige Zulieferanten.

Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma zurückzuführen ist.

6. Vertragsabschluss

Wir halten uns an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise und Pflanzenpreise die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind oder nicht die nicht vorhersehbar waren.
Die Vergütung ist nach Abnahme innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Wir sind berechtigt , pro Mahnung 10,00 EURO netto und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem

jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten oder zu verweigern, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie auf Grund von Mängelrügen erhoben werden.

Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden können wir auch nach Vertragsschluss die Leistung verweigern.
Sofern nicht anders vereinbart, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleitungen oder Vorauszahlungen zur Materialkostendeckung bis zu 40% des Auftragsvolumens zu verlangen.

Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von uns erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistung können von uns verlangt werden, auch ohne, daß dies vorher im Vertrag festgelegt wurde.  

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien und Pflanzen vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber beglichen sind.

Bei Vermischung oder Verarbeitung unserer Materialien und Pflanzen besteht Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes an der neuen Ware oder Anlage.

9. Gewährleistung

Gewährleistung wird von uns für 2 Jahre übernommen. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder –Verlust zu vermeiden. Trifft ein Gewährleistungsfall ein, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor.
Unter Umständen kann die Gewährleistung entfallen, dies gilt insbesondere bei der Verwendung eines vorhandenen Unterbaus im Wegebau. Bei Frostschäden sowie Setzungsschäden können wir dann keine Gewährleistung geben, ebenso bei Schäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren.
Die Gewährleistungseinschränkung wird vor Arbeitsbeginn durch uns schriftlich mitgeteilt und gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.

Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert, und von uns verarbeitet werden, wird keine Gewährleistung übernommen.

Eine Gewähr für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Gewährleistung setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).

10. Haftung für Mängel

Für etwaige Mängel führen wir nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung aus.

Schlägt die Mängelbeseitigung mehrmals fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

Eine Haftung für Schäden durch Sturm, Frost, Dürre, Hagel, schweren Regen, Wild oder andere tierische und pflanzliche Schädlinge erfolgt nicht.

11. Haftung für Schäden

Wir haften nicht, wenn der Schaden oder sein Ursprung bereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden war.

Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, können wir  für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

12. Gerichtsstand

Für alle aus dem Vertragsverhältnis evtl. entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Leipzig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Schlussbestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen der Firma David Mann Garten- und Landschaftsgestaltung
und dem Kunden unwirksam sein sollten, bleiben hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.